Im Mutterschutzgesetz
[Download Mutterschutzgesetz], im Väterkarenzgesetz und im Landarbeitsgesetz ist ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung und Änderung der Lage der Arbeitszeit bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres bzw. einem späteren Schuleintritt des Kindes bei gleichzeitigem Recht auf Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung bzw. auf Rückkehr zur bisherigen Lage der Arbeitszeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen verankert worden.
... beginnt mit der Bekanntgabe, frühestens vier Monate vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung und dauert bis 4 Wochen nach dem 4.Geburtstag des Kindes. Danach gibt es noch bis zum 7.Lebensjahr die Anfechtungsmöglichkeit der Kündigung durch den/die ArbeitnehmerIn.