Auflösungserklärung und Ende des Lehrverhältnisses

Die schriftliche Auflösungserklärung muss dem Lehrling - ist dieser minderjährig auch dem gesetzlichen Vertreter – spätestens am letzten Tag des 11. bzw. des 23. Lehrmonats zugehen. Das Lehrverhältnis endet dann am letzten Tag des 12. bzw. des 24. Lehrmonats.

Wird das Schriftstück per Post übermittelt, muss es entsprechend frühzeitig abgesendet werden. Die Auflösung ist erst nach Übergabe bzw. Zustellung an den Lehrling der schriftlichen Auflösungserklärung wirksam. Der Zeitpunkt des Poststempels ist unbeachtlich. In möglichen Konfliktfällen ist daher eine Zusendung durch einen Boten dringend zu empfehlen.

Vorsicht!
Der Lehrberechtigte hat schriftlich, unverzüglich nach Auflösungserklärung, die Lehrlingsstelle und innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Lehrverhältnisses die Berufsschule zu verständigen.

Beispiel
Beginn des Lehrverhältnisses   1.9. des Jahres 
Mitteilung Auflösungsabsicht bis spätestens 31.5. des Folgejahres
Auftrag an Mediator bis spätestens 30.6. des Folgejahres
Ende des Mediationsverfahrens
durch Zeitablauf
  27.7. des Folgejahres
Zugang der schriftlichen Auflösungserklärung bis spätestens 31.7. des Folgejahres
Ende des Lehrverhältnisses   31.8. des Folgejahres